| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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Vertragsbedingungen im Rahmen von Kaufverträgen, die über die Plattform www.tozzis.de zwischen und den in § 2 des Vertrags bezeichneten Kunden - im Folgenden „Kunde" -
§ 1 Geltungsbereich (1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen WEBER und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. (2) Die Einbeziehung jeglicher außerhalb dieser Vereinbarung bestehender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Sie erfolgt auch dann nicht, wenn auf eine erklärte Einbeziehung, beispielsweise durch Hinweise auf dem Geschäftspapier, Lieferscheinen o.ä., durch WEBER geschwiegen oder nicht ausdrücklich widersprochen wird.
§ 2 Bedingung für den Vertragsschluss durch WEBER (1) Die durch WEBER angebotenen Waren richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. (2) Sollte nach dem Zustandekommen des Vertrages WEBER Kenntnis davon erlangen, dass der Kunde kein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, kann WEBER binnen einer angemessenen Frist den Rücktritt vom Vertrag erklären.
§ 3 Vertragsschluss (1) Der Vertrag zwischen WEBER und dem Kunden kommt durch die mit dem Angebot übereinstimmende Annahme nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande. (2) Die durch WEBER im Rahmen des Internet-Kataloges dargebotenen Leistungen stellen eine Aufforderung von WEBER an den Kunden zur Abgabe eines Angebotes auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. (3) Die Bestellung des Kunden ist das Angebot an WEBER zum Abschluss eines Kaufvertrages zu den in der Bestellung genannten Bedingungen. (4) Die durch WEBER an den Kunden gerichtete Bestätigung des Bestelleinganges stellt keine Annahme des Angebotes dar. (5) Der Vertrag kommt durch die ausdrückliche Annahmeerklärung durch WEBER oder in Ermangelung einer solchen durch die Lieferung der Sache an die vom Kunden in der Bestellung benannte Lieferanschrift zustande.
§ 4 Lieferung, Warenverfügbarkeit (1) Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt vorübergehend nicht verfügbar, teilt WEBER dem Kunden dies in der Auftragsbestätigung mit. Bei einer Lieferungsverzögerung von mehr als zwei Wochen hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen ist in diesem Fall auch WEBER berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen. Hierbei wird WEBER eventuell bereits geleistete Zahlungen des Kunden unverzüglich erstatten. (2) Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht WEBER von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande. (3) WEBER liefert ausschließlich an Abnehmer innerhalb der EU. (4) Der Mindestbestellwert beträgt 20,00 € netto. (5) Teillieferungen sind zulässig.
§ 5 Eigentumsvorbehalt (1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen von WEBER aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich WEBER das Eigentum an den verkauften Waren vor. (2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen. (3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. (4) Der Kunde ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen. (a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei WEBER als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. (b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an WEBER ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs 2 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen. (c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. WEBER verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen WEBER gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so kann WEBER verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. (d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen von WEBER um mehr als 10%, wird WEBER auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach deren Wahl freigeben
§ 6 Preise und Versandkosten (1) Preisangaben im Katalog verstehen sich jeweils netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, es sei denn, der im Katalog angegebene Preis ist ausdrücklich als Bruttopreis kenntlich gemacht. (2) Die entsprechenden Versandkosten werden dem Kunden im Bestellformular angegeben und sind vom Kunden zu tragen.
§ 7 Zahlungsmodalitäten (1) Der Kunde kann die Zahlung per Lastschrifteinzug, Vorkasse oder auf Rechnung vornehmen. Für Neukunden ist die Bestellung auf einen Warenwert von 200,00 € begrenzt. Die Zahlung auf Rechnung ist nur bis zu einem Warenbestellwert von 1000,00 € möglich. (2) Der Kunde kann die in seinem Nutzerkonto gespeicherte Zahlungsart jederzeit ändern. (3) Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er WEBER Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen. (4) Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch WEBER nicht aus.
§ 8 Leistungsort und Gefahrübergang (1) Leistungsort ist der Ort des Versandlagers der entsprechenden Produkte. (2) Mit der Übergabe der verkauften Sache an die Transportperson am Leistungsort geht die Gefahr auf den Käufer über. Der Übergabe steht der Annahmeverzug des Käufers gleich.
§ 9 Aufrechnung und Zurückbehaltung (1) Der Kunde kann nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder schriftlich anerkannt sind. Im Übrigen ist die Aufrechnung des Kunden ausgeschlossen. (2) Zurückbehaltungsrechte des Kunden bestehen nur, soweit diese Ansprüche sich aus demselben Vertragsverhältnis ergeben, aus dem die der zurückbehaltenen Verpflichtung entsprechende Gegenleistung resultiert.
§ 10 Sachmängelgewährleistung, Garantie (1) WEBER haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff BGB. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung. (2) Mängel der gelieferten Sache sind gemäß § 377 Abs. 1 HGB unverzüglich zu rügen, andern falls gilt die gelieferte Sache nach § 377 Abs. 2 HGB als genehmigt. (3) Im Gewährleistungsfall bessert WEBER nach eigener Wahl nach oder tauscht die gelieferte Ware gegen eine fehlerfreie Ware um oder erteilt dem Kunden gegen Rücknahme der fehlerhaften Ware eine Gutschrift über den Warenwert. (4) Der Kunde kann den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten, sofern zweimalige Nachbesserungsversuche von WEBER binnen jeweils angemessener Frist gescheitert sind. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. (5) Eine Garantie besteht bei den von WEBER gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.
§ 11 Haftung (1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von WEBR, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. (2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet WEBER nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. (3) Die Einschränkungen der Abs 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von WEBER, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. (4) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 12 Datenschutz (1) Die im Rahmen der Bestellung anfallenden Kundendaten werden ausschließlich zum Zweck der Bestellabwicklung erhoben, verarbeitet und genutzt. Der Kunde willigt in diese Vorgänge ein. (2) WEBER ist zur Einhaltung sämtlicher einschlägiger Datenschutzbestimmungen, insbesondere zur Wahrung des Datengeheimnisses nach § 5 BDSG und zur Vornahme geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen zu Sicherung des Datenschutzes verpflichtet. (3) Eine über die gemäß Abs. 1 zulässigen Zwecke hinausgehende Verarbeitung und Nutzung der Kundendaten durch WEBER erfolgt nicht.
§ 13 Schlussbestimmungen (1) Auf Verträge zwischen WEBER und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. (2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und WEBER ist der Sitz von WEBER. (3) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Vorschrift tritt die gesetzliche Regelung, es sei denn, die Parteien vereinbaren in rechtlich wirksamer Weise etwas anderes. Entsprechendes gilt für eine Regelungslücke. |

